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SPD-Ratsfraktion: Anfrage Inklusion

Begründung:
Die Einführung der Inklusion in den Schulen des Landes Nordrhein/Westfalen bedeutet einen historischen Einschnitt in die Entwicklung der Schulen des Landes. Ab dem Schuljahr 2014/2015 haben Eltern das Recht, ihre behinderten Kinder in eine allgemeinbildende Schule zu schicken. Ein Teil der Eltern wird zwar aus wohl überlegten Gründen ihre Kinder weiterhin Sonderschulen besuchen und dort betreuen lassen, wenn diese Schulformen im Sinne des Kindeswohls besser geeignet sind.
Auf die allgemein bildenden Schulen werden allerdings mehrere Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf zukommen. Der Unterrichtung und Betreuung dieser Kinder müssen wir als Schulträger insbesondere gerecht werden und uns intensiv darauf vorbereiten. Das muss zu zeitiger Klärung aller damit verbundenen Fragen im personellen und räumlichen, aber auch finanziellen Bereich führen.
Auch wenn die Gemeinde für die Bereitstellung des notwendigen Personals nicht zuständig ist, muss dieser Bereich möglichst frühzeitig mit den zuständigen Behörden gelöst werden, das der Erfolg des Projektes Inklusion entscheidend von der Lösung der Personalfrage abhängig ist.

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