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Thema: Dichtheitsprüfung

Am 27. Februar 2013 hat eine breite Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Grüne den Paragraphen 61a des Landeswassergesetzes und damit die bisherige flächendeckende Dichtheitsprüfung abgeschafft.

Wir haben im Wahlkampf gefordert, die Dichtheitsprüfung auf Wasserschutzgebiete zu beschränken und den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume zu geben. Genau das ist nach langen internen Debatten letztlich Realität geworden. Es ist uns sogar gelungen, alle Häuser außerhalb von Wasserschutzgebieten herauszunehmen. Im Wahlkampf hatten wir  dies nur für Ein- und Zweifamilienhäuser versprochen.
Anders als 2007 unter CDU und FDP eingeführt, sieht der Landesgesetzgeber für private Abwasserkanäle außerhalb von Wasserschutzgebieten nun keine Prüffristen mehr vor. Die Kommunen erhalten stattdessen mehr Entscheidungsspielräume, da sie selbst am besten über die Problematik ihrer Kanäle Bescheid wissen. Städte und Gemeinden, die ihre Satzungen aufgrund der zu erwartenden neuen gesetzlichen  Regelungen bereits ausgesetzt haben, können nun ihre Satzungen überarbeiten und diese bürgerfreundlicher gestalten.
Mit Blick auf die Kommunalwahl sollten unsere Fraktionen vor Ort aktiv werden und sich dafür aussprechen, dass in der Regel nicht außerhalb von Wasserschutz-gebieten geprüft wird. Ausnahmen sollte es nur dann geben, wenn die Verwaltung für ein bestimmtes Gebiet eine konkrete Fremdwasserproblematik nachweisen kann.
Der Bund, der die Einführung der Dichtheitsprüfung seit Jahren von den Ländern fordert, ist weiterhin aufgefordert, endlich eine bundesweite Regelung anzustreben.

Die neue Regelung auf einen Blick:

Häuser in Wasserschutzgebieten,

  • Gebäude vor 1965 gebaut: Prüffrist bis 2015
  • Gebäude nach 1965 gebaut Prüffrist bis 2020

Gewerbe und Industrie

  • Prüffrist bis 2020

Alle sonstigen Häuser außerhalb von Wasserschutzgebieten

  • KEINE verpflichtende Dichtheitsprüfung durch das Land (Entscheidung über DP im Einzelfall durch die Kommune vor Ort)

 

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